Schlichtungsbehörde

BeratungsstellenErwachsene

Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Schlichtungsverfahren zuständig, auch für diejenigen, in denen eine paritätische Vertretung verlangt wird. So ist sie zuständig für Schlichtungsversuche in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen und Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz ist die Schlichtungsbehörde paritätisch besetzt. In diesen Fällen ist die Schlichtungsbehörde ausserdem als Rechtsberatungsstelle vorgesehen.

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www.ur.ch/gerichte/67

Schlichtungsbehörde

Bahnhofstrasse 43
6460 Altdorf

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041 875 22 90

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