
Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung
Finanzen und RechtErwachsene
Die Prämienverbilligung soll Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung mindern. Die Verbilligung wird jeweils an die Krankenkasse ausbezahlt. Die Krankenkassen ihrerseits müssen die ausbezahlte Prämienverbilligung direkt von der Prämienrechnung abziehen oder gutschreiben.
Homepage
Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung
6460 Altdorf