Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung

Finanzen und RechtErwachsene

Die Prämienverbilligung soll Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung mindern. Die Verbilligung wird jeweils an die Krankenkasse ausbezahlt. Die Krankenkassen ihrerseits müssen die ausbezahlte Prämienverbilligung direkt von der Prämienrechnung abziehen oder gutschreiben. 

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Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung

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