Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

BeratungsstellenEltern+Kinder

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist mit dem Vollzug des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts betraut.

Jede Person kann sich schriftlich oder telefonisch an die KESB wenden oder persönlich vorsprechen, wenn sie den Eindruck hat, eine erwachsene Person oder ein Kind sei gefährdet und benötige behördliche Hilfe. Wir bitten Sie, Meldungen nach Möglichkeit schriftlich einzureichen und die entsprechnden Formulare zu verwenden. Diese finden Sie unter der Rubrik Publikationen. Die Fachleute der KESB sind während den Bürozeiten für dringende Anliegen rund um den Kindes- und Erwachsenenschutz auch telefonisch für Sie da und beantworten Ihnen Fragen.

 

Homepage

www.ur.ch/aemter/975

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Zur Karte

041 875 21 70

kesb@ur.ch