Jugendgericht des Kantons Uri
Finanzen und RechtJugendliche
Das Jugendgericht ist in erster Instanz zuständig für Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche, sofern diese Verfahren nicht vom Jugendanwalt oder der Jugendanwältin erledigt werden können. Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht weil es nur für Personen gilt, die zwischen dem 10. und 18. Altersjahr eine nach dem Strafgesetzbuch oder einem anderen Gesetz mit Strafe bedrohte Tat begangen haben.