Jugendanwaltschaft
Finanzen und RechtJugendliche
Die Jugendanwaltschaft untersucht und beurteilt die Straftaten aller Personen zwischen dem 10. und 18. Altersjahr. Gleichzeitig ist die Jugendanwaltschaft für den Vollzug der jugendstrafrechtlichen Strafen und Schutzmassnahmen zuständig.